Thurgau will Geodaten vollständig digitalisieren

Thurgau will Geodaten vollständig digitalisieren

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Entwürfe für Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Massnahmen gemäss Projekt «Geo2020» im Bereich Geoinformation in eine externe Vernehmlassung gegeben. Betroffen sind das Gesetz über Geoinformation sowie das Planungs- und Baugesetz.

Im März 2017 hat der Regierungsrat dem GIS Verbund Thurgau den Auftrag erteilt, die Zusammenarbeit im Bereich der Geoinformation zwischen Kanton, Gemeinden und Privatwirtschaft zu überprüfen. Der daraus erfolgte Bericht diente der Vorbereitung des Projekts Geo2020. Dieses hat zum Ziel, eine bessere Datenqualität und kürzere Bearbeitungszeiten zu erreichen sowie vollständig digitale Prozesse zu implementieren, was letztlich zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Kanton und Gemeinden führen soll.

Einzelne Empfehlungen aus dem Bericht, für die keine Rechtsanpassungen nötig waren oder Verordnungsänderungen ausreichten, sind inzwischen bereits umgesetzt worden. Zur vollständigen Umsetzung der Massnamen gemäss dem Projekt Geo2020 ist es notwendig, das Gesetz über Geoinformation und das Planungs- und Baugesetz zu ändern.

Vollständige Prozess-Digitalisierung

Bei der Änderung des Gesetzes über Geoinformation geht es in erster Linie um die vollständige Digitalisierung der Prozesse. Aktuell wird lediglich ein Zugang zu diesen Daten gewährleistet. Ob Kanton, Gemeinden und Betriebe im Rahmen dieses Austausches auch berechtigt und verpflichtet sind, diese Daten einzufordern beziehungsweise herauszugeben und damit abzuliefern, ist unklar. In den Bereichen Grund- und Trinkwasser schreibt das Bundesrecht vor, dass die Kantone dem Bund digitale Daten zu verschiedenen Projekten abzuliefern haben. Damit die Kantone dieser bundesrechtlichen Pflicht nachkommen können, müssen sie diese Daten bei den kommunalen Versorgungsbetrieben in standardisierter digitaler Form einfordern können.

Dafür braucht es eine entsprechende gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht. Die neu formulierte Bestimmung im Gesetz soll die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der anderen föderalen Stufen ermöglichen oder erleichtern. Sie findet Anwendung auf alle Geobasisdaten und legt den Fokus nicht mehr wie bisher nur auf die Werkleitungen. Mit einer zweckmässigen Regelung können zudem die Erfassungs- und Nachführungskosten insgesamt optimiert und entsprechend tief gehalten werden. Die neue Regelung lässt auch die kostengünstige Umsetzung zukünftiger Anforderungen zu.

Nur noch digitale Daten rechtsverbindlich

Auch in der vorgeschlagenen Änderung des Planungs- und Baugesetzes geht es um digitale Daten. Künftig sollen für Rahmennutzungspläne und für Sondernutzungspläne wie Gestaltungspläne, Baulinienpläne und Schutzpläne nicht mehr die analogen Pläne (Papier), sondern die digitalen Geodaten rechtsverbindlich sein. Baureglemente und Sonderbauvorschriften werden dementsprechend als digitale Fassungen zu erstellen sein. Pläne stellen demgegenüber grafische Auszüge von digitalen Datensätzen (mit raumbezogenen Informationen) im Sinne der Gesetzgebung über Geoinformation dar. In der vorliegenden Bestimmung ist daher neu der Grundsatz zu statuieren, dass bei Plänen ausschliesslich die digitalen Datensätze beziehungswiese bei den zugehörigen Vorschriften ausschliesslich die digitalen Fassungen rechtsverbindlich sind. Die genehmigten digitalen Datensätze sind auf einer kantonalen Webplattform zu veröffentlichen. Ausschliesslich den auf der Plattform veröffentlichten digitalen Datensätzen kommt Rechtswirkung zu. Wenn für die öffentliche Auflage von Nutzungsplänen künftig die digitale Form gelten soll, müssen auch die digitalen Daten aufgelegt werden. Dazu gehören nebst den Vorschriften und graphischen Auszügen von Plänen auch die Datensätze.

Die Vernehmlassung endet am 20. Mai 2021.

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