Stärkung von EasyGov und weniger Bürokratie

Stärkung von EasyGov und weniger Bürokratie

Seit dem 1. April ist ein erster Teil des Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Regulierungskosten der Unternehmen zu senken und die Digitalisierung von Behördenleistungen zu fördern.

Der Bundesrat hat am 15. März 2024 beschlossen, dass das UEG gestaffelt in Kraft gesetzt wird. Ab dem 1. April 2024 gelten die neuen Regelungen über die zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere die Bearbeitung von Personendaten. Diese sind für den laufenden Betrieb und Ausbau von EasyGov erforderlich.

Am 1. Oktober 2024 folgen Artikel, welche die obligatorische Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten und Regulierungskostenschätzungen bei neuen Erlassen, die Überprüfung von Entlastungspotenzial bei bestehenden Regulierungen (sog. Bereichsstudien) und ein Monitoring beinhalten.

Der Artikel 11 des Gesetzes verpflichtet Bundesbehörden, kantonale Behörden und mit Verwaltungsaufgaben betraute Dritte (beim Vollzug von Bundesrecht) dazu, digitale Behördenleistungen auf EasyGov zugänglich zu machen. Da diese Bestimmung eine konkretisierende Verordnung erfordert, wird Artikel 11 UEG mit der dazugehörenden Verordnung voraussichtlich im 2026 in Kraft gesetzt.

Newsletter