St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt beantragen E-Voting für Wahlen im Herbst

St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt wollen einen Teil ihrer Bevölkerung bei den Parlamentswahlen im Herbst 2023 elektronisch abstimmen lassen. Ob sie dies dürfen, entscheidet der Bundesrat in den kommenden Wochen.
Ein Teil der Bevölkerung dreier Kantone könnte diesen Herbst per E-Voting an den Parlamentswahlen teilnehmen. Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau haben beim Bund eine entsprechende Bewilligung beantragt, wie «Inside-IT» berichtet.
Die gleichen drei Kantone führten auch schon im Rahmen der nationalen Abstimmung vom Juni 2023 E-Voting-Versuche durch. Wie damals werden auch bei den anstehenden National- und Ständeratswahlen nur bestimmte Bevölkerungsgruppen elektronisch abstimmen können.
Konkret sollen in allen drei Kantonen die im Ausland lebenden Stimmberechtigten per E-Voting wählen können. In Basel-Stadt erhalten zudem Personen mit einer Behinderung diese Möglichkeit. St.Gallen will E-Voting auch allen Stimmberechtigten in den Gemeinden Kirchberg, Widnau, Goldach, Vilters-Wangs und Rapperswil-Jona anbieten.
Die Bewilligung zum E-Voting erteilt der Bundesrat. Er werde in den kommenden Wochen über die Anträge entscheiden, heisst es unter Berufung auf die Bundeskanzlei. Gibt der Bundesrat grünes Licht, wollen die drei Kantone das E-Voting-System der Post einsetzen.