Liechtenstein plant Anpassungen im Datenschutzgesetz

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 8. April 2025 einen Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Datenschutzgesetzes (DSG) verabschiedet. Ziel ist es, die Empfehlungen aus der Schengen-Evaluation 2022 umzusetzen und das Gesetz an die praktischen Bedürfnisse von Behörden und Unternehmen anzupassen.
Als Schengen-Mitglied ist Liechtenstein verpflichtet, den gemeinsamen Besitzstand umzusetzen – auch im Bereich Datenschutz. Eine Inspektion durch EU-Expertinnen und -Experten zeigte 2022 auf, dass insbesondere bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (Datenschutz bei Polizei und Justiz) Nachholbedarf besteht. Die Regierung reagiert nun mit gezielten Anpassungen.
Mehr Rechte für die Datenschutzstelle
Ein zentrales Anliegen ist die Erweiterung der Kompetenzen der Datenschutzstelle gemäss Artikel 17 DSG. Sie soll künftig umfassender kontrollieren können, ob Verantwortliche den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden – insbesondere bei der Datenverarbeitung durch staatliche Stellen.
Praxisnahe Änderungen
Ebenfalls vorgesehen sind Änderungen bei Artikel 21 Absatz 1 (Verarbeitung besonderer Datenkategorien) sowie bei Artikel 66 Absatz 3 (Beizug der Datenschutzstelle bei Datenschutz-Folgenabschätzungen). Diese Vorschläge basieren auf Erfahrungen seit Inkrafttreten des DSG im Jahr 2019 und sollen zu mehr Klarheit und Effizienz führen.
Vernehmlassung läuft bis Juni
Der Vernehmlassungsbericht ist online auf www.rk.llv.li abrufbar. Stellungnahmen können bis zum 1. Juni 2025 eingereicht werden. Damit bleibt genug Zeit, um die geplanten Änderungen kritisch zu prüfen und Inputs aus der Praxis einzubringen – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem noch wirkungsvolleren Datenschutz in Liechtenstein.
Text: pd/red