Zweite Chance für die E-ID: Neue Abstimmung im Herbst 2025

Am 28. September 2025 erhalten die Stimmbürger erneut die Gelegenheit, über die Einführung einer elektronischen Identität (E-ID) zu befinden. Bereits im Jahr 2021 hatte das Schweizer Stimmvolk ein entsprechendes Vorhaben deutlich verworfen.
Nun ist der Termin für die eidgenössische Volksabstimmung festgelegt. Der Bundesrat kündigte an, dass die Bevölkerung am letzten Sonntag im September über das neue E-ID-Gesetz abstimmen soll. Dieses Gesetz, das am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Bund die E-ID-Infrastruktur betreibt und dabei konsequent auf Open-Source-Technologien setzt.
Doch der politische Widerstand liess nicht lange auf sich warten: Anfang 2025 ergriffen mehrere Gruppierungen, darunter die Piratenpartei und die Bewegung Mass-voll, das Referendum. Zu den Kritikpunkten gehören unter anderem potenzielle Datenabflüsse an private Unternehmen, eine vermeintlich vorgetäuschte Freiwilligkeit sowie Bedenken hinsichtlich der Speicherung sensibler persönlicher Informationen. Zudem verweisen die Gegner darauf, dass bereits heute funktionierende Zugänge zu digitalen Behördenleistungen existieren. Das Referendum wurde offiziell mit 55'344 gültigen Unterschriften eingereicht – ausreichend, um eine Volksabstimmung auszulösen.
Erinnerung an das Jahr 2021
Die erste Vorlage für eine elektronische Identität scheiterte am 7. März 2021 deutlich an der Urne. Damals war geplant, dass private Anbieter die E-ID unter staatlicher Aufsicht herausgeben sollten – ein Modell, das bei der Bevölkerung auf wenig Vertrauen stiess.
Die aktuelle Gesetzesvorlage stösst hingegen auf mehr Zustimmung. Bereits zeichnet sich eine breite Befürworter-Allianz ab, zu der unter anderem Digitalswitzerland, SwissICT und die Digitale Gesellschaft zählen. Bemerkenswert: Auch einige ehemalige Gegner des alten Modells bekennen sich inzwischen zur neuen staatlichen Lösung.