Liechtenstein führt CARF für Kryptowerte ein

Ab 2026 gilt im Fürstentum eine neue Verordnung zum automatischen Informationsaustausch bei Krypto-Transaktionen.
Seit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im Jahr 2016 haben sich Finanzmärkte, Dienstleistungen und Produkte weiterentwickelt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die zuständige Arbeitsgruppe der OECD im Auftrag der G20 den Common Reporting Standard (CRS) überarbeitet und zusätzlich das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) geschaffen.
Das CARF regelt den automatischen Austausch steuerrelevanter Informationen im Zusammenhang mit Kryptowerten. Die Regierung von Liechtenstein hat am 18. Dezember 2025 die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Bezug auf Transaktionen mit Kryptowerten beschlossen. Die sogenannte CARF-Verordnung konkretisiert das CARF-Gesetz und legt unter anderem die CARF-Partnerstaaten Liechtensteins sowie die Formulare für die Sorgfaltspflichten fest.
Liechtenstein hatte sich im Joint Statement vom 10. November 2023 zur Einführung des CARF verpflichtet. Der erste Informationsaustausch ist für das Jahr 2027 vorgesehen und betrifft die Meldeperiode 2026. Der Zeitplan entspricht jenem der Europäischen Union.
Das CARF-Gesetz und die CARF-Verordnung treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Text: pd/red