Stadtparlament sagt Nein zur automatischen Gesichtserkennung

Das St.Galler Stadtparlament hat am 29. April ein Verbot für den Einsatz automatischer Gesichtserkennung durch städtische Organe auf öffentlichem Grund beschlossen. Grundlage dafür war die Motion «Automatische Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum stoppen», die nun als erledigt abgeschrieben wurde.
Der Entscheid betrifft den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme im öffentlichen Raum – etwa durch die Stadtpolizei oder andere städtische Stellen. Künftig sollen weder Gesichter noch andere biometrische Merkmale wie Stimme oder Bewegungsmuster durch entsprechende Systeme automatisiert erfasst werden dürfen.
Klare Mehrheit im Stadtparlament
Das Parlament stimmte den notwendigen Reglementsänderungen mit deutlicher Mehrheit zu. Verabschiedet wurden dabei mehrere Nachträge:
- Nachtrag III zum Polizeireglement
- Nachtrag II zum Reglement über die Videoüberwachung im Umfeld der Arena St.Gallen
- Nachtrag I zum Reglement über die Videoüberwachung der Parkgaragen Kreuzbleiche und Rathaus
- Nachtrag I zum Reglement über die Nutzung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
In allen Fällen stimmten 45 Parlamentarier für die Änderungen, jeweils mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit ist der Einsatz automatischer Gesichtserkennung durch städtische Organe offiziell untersagt.
Reglemente werden angepasst
Um das Verbot rechtlich zu verankern, waren Änderungen in mehreren städtischen Reglementen erforderlich. Diese Anpassungen sind nun beschlossen. Die ursprünglich eingereichte Motion aus dem Jahr 2022 wurde daraufhin einstimmig als erledigt abgeschrieben.