Regierungsrat erteilt Auftrag für elektronisches Amtsblatt

Regierungsrat erteilt Auftrag für elektronisches Amtsblatt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Projektauftrag für die Einführung des elektronischen Amtsblatts erteilt. Im Zuge der Digitalisierung soll das Amtsblatt in naher Zukunft nicht mehr in gedruckter Form erscheinen.

Gemäss den Regierungsrichtlinien Thurgau strebt der Kanton die ausschliesslich elektronische Publikation des Amtsblatts an. Im Rahmen des Berichts «Einführung elektronisches Amtsblatt» wurden die Grundlagen für den Projektauftrag für die Überführung des Amtsblatts des Kantons Thurgau ins digitale Zeitalter erarbeitet. Der Regierungsrat hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen und den entsprechenden Projektauftrag unter Führung der Staatskanzlei erteilt.

Im Grundlagenbericht «Einführung elektronisches Amtsblatt» wurden verschiedene Systemlösungen miteinander verglichen. In Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Plattform ePublikation des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) als vorteilhafteste Lösung erwiesen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Für dieses Amtsblattportal haben sich bereits 13 Kantone entschieden. Es ist auf die Bedürfnisse der Kantone zugeschnitten, praxiserprobt, von den Kantonen breit genutzt, vom Bund für die Meldungen des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) eingesetzt und aufgrund der zahlreichen Mitträger kostengünstig.

Der Aufwand für die Publikationsstellen wird gemäss Kanton in etwa gleich bleiben wie heute. Man gewinne aber an Flexibilität und Autonomie bei der Erstellung der Publikationen, da man sie zeitunabhängig auf der Plattform ePublikation erfassen könne, heisst es in der Mitteilung weiter.

Parallel zu diesem Projekt soll auch das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen revidiert werden. Der Übergang zum elektronischen Amtsblatt ist indes auch unter dem geltenden Recht möglich. Dennoch haben sich im Zuge der Digitalisierung die Rahmenbedingungen für die elektronische Publikation des Thurgauer Rechtsbuchs und des Amtsblatts des Kantons Thurgau stark verändert, so dass sich ein neues Publikationsgesetz aufdrängt. Der Regierungsrat wird eine entsprechende Totalrevision anstossen.

Die Umstellung auf das ausschliesslich elektronische Amtsblatt ist im ersten Halbjahr 2027 geplant.

Text: pd/red

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