Neues Cyber-Sicherheitsgesetz in Liechtenstein in Kraft

Seit dem 1. Februar 2025 gilt in Liechtenstein das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz. Der Hohe Landtag hatte die Neufassung im Herbst 2024 in zwei Lesungen beraten und verabschiedet. Mit der Revision wird die EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht übernommen.
Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren und Teilsektoren, um die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen weiter zu verbessern. Neu umfasst es unter anderem die Bereiche Fernwärme und -kälte (Energie), Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, die Lebensmittelverarbeitung und -verteilung sowie die Forschung.
Unternehmen, die unter das Cyber-Sicherheitsgesetz fallen, unterliegen einer Registrierungspflicht. Die Stabsstelle Cyber-Sicherheit hat dafür ein entsprechendes Formular online bereitgestellt.
Mit der Totalrevision modernisiert Liechtenstein seinen Rechtsrahmen, um den Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung und einer sich stetig weiterentwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich Cybersicherheit gerecht zu werden.
Text: pd