Macht sich der Thurgau abhängig von einem IT-Anbieter?

Macht sich der Thurgau abhängig von einem IT-Anbieter?

Der Kanton Thurgau will 1650 Desktops, 3020 Notebooks und über 3000 Monitore für die kantonale Verwaltung beschaffen. Berücksichtigen will er dabei aber nur Geräte von HP, wie das Branchenmagazin Inside IT schreibt. Begründet wird der Hersteller-Zwang mit Mehrkosten.

Wie Inside IT berichtet, wurde auf den Ausschreibungsplattform Simap gefragt, ob auch andere Hersteller berücksichtigt würden, welche die Minimalanwendungen erfüllen. «Nein», lautetet die Antwort des Kantons Thurgau. Man könne leider keine anderen Hersteller berücksichtigen, weil ein Wechsel aufgrund des Mehraufwandes substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.

Die Gefahr eines «Vendor Lock-Ins», also der Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter und dessen Preisen, stufe man als «sehr gering» ein, erklärt Christoph Maier, Leiter des Amtes für Informatik beim Kanton Thurgau gegenüber Inside IT. Bei HP handle es sich um einen grossen Anbieter, bei dem die Preisstabilität bis zu einem gewissen Grad gegeben sei.

Wechsel wäre machbar – aber …

Mit entsprechendem Initialaufwand an finanziellen Mitteln und Zeit sei ein Wechsel auf ein alternatives Produkt eines anderen Herstellers zwar machbar, schreibt Maier in einer Antwort an Inside IT. Aus Kosten- und Effizienzgründen fahre der Kanton Thurgau aber eine Ein-Produkt-Strategie. Dadurch sei der Software- und Patch-Rollout standardisiert und darüber hinaus wären Peripherie-Geräte wie zum Beispiel Docking-Stations für Laptops wiederverwendbar.

Eine Diskriminierung anderer Hersteller sehe man im Thurgau durch die HP-Vorgabe nicht. Beschaffungsrechtlich sei es legitim, dass bei unzumutbaren Zusatzkosten bei einem Lieferantenwechsel solche Einschränkungen gemacht würden, erklärt Maier. Die Mehrkosten ohne wirklichen Mehrwert seien für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht zumutbar.

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