«Konstruktionsfehler im elektronischen Patientendossier»

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Dieses habe aber weiterhin erhebliche Konstruktionsfehler. Daran ändert aus Sicht des Regierungsrates auch die nun vorgeschlagene umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier nichts, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD. Dieses Gesetz soll umfassend revidiert werden, so dass das EPD mit verschiedenen Massnahmen angemessen weiterentwickelt werden kann.
Der Regierungsrat unterstützt eine rasche Realisierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Auch die Intention, dass durch das elektronische Patientendossier die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden sollen, begrüsst er. Jedoch zeige der Blick auf die bereits langjährige Entwicklung und den aktuellen Stand der Einführung des EPD, dass diese Wirkung des EPD nicht eingetreten sei und auch nicht eintreten werde, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Der Grund liege darin, dass das EPD in der vorliegenden Form nach wie vor erhebliche Konstruktionsfehler habe, die auch mit der nun vorliegenden umfassenden Revision nicht behoben würden.
Der zentrale Konstruktionsfehler sei, dass zahlreiche Stammgemeinschaften zugelassen sind. Der Regierungsrat stellt sich dezidiert auf den Standpunkt, dass ein Zusammenschluss der Stammgemeinschaften in eine einzige EPD-Betreiberinstitution, die im Auftrag des Bundes tätig ist, weiterverfolgt werden müsse. Parallel seien die erwähnten grundlegenden Defizite des EPD rasch zu beheben – zumal ein funktionierendes EPD ein wichtiges Mittel gegen die steigenden Gesundheitskosten sein könnte.