In St.Gallen kann bald digital abgestimmt werden

Das neue E-Voting-System der Post kommt bei den Abstimmungen am 18. Juni erstmalig in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt zum Einsatz. Hacker halfen bei der Entwicklung des Systems mit, wobei der digitale Urnengang stets mit Papier verbunden ist.
Die Post hat in den letzten Jahren intensiv an einer neuen und sicheren E-Voting-Lösung für die Schweiz gearbeitet. An den Abstimmungen vom 18. Juni kommt sie in den drei Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau erstmals zum Einsatz. Mit E-Voting digitalisiert die Post den sicheren Transport vertraulicher Informationen – ein konsequenter Schritt in der Digitalisierung. Ab sofort kann das E-Voting-System selber getestet und kennengelernt werden.
Im Kanton St.Gallen nehmen Auslandschweizer und fünf Pilotgemeinden am ersten digitalen Urnengang teil. Währenddessen sind es im Thurgau nur die Auslandschweizer und in Basel-Stadt kommen auch Menschen mit Beeinträchtigung dazu – jeder Kanton organisiert sich dabei selbst. Das System wird einmalig getestet, für einen allfälligen digitalen Urnengang bei den nächsten Nationalratswahlen brauchen die Kantone eine weitere Bewilligung.
Ganz digital ist es nicht
So funktioniert die Testplattform: In einem ersten Schritt muss der Nutzer einen digitalen Stimmausweis herunterladen. Bei einem richtigen Urnengang erhalten die Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis mit den Angaben fürs E-Voting und den übrigen Abstimmungsunterlagen per Post. Die Anmeldung im E-Voting-System erfolgt mit der Eingabe des Initialisierungscodes, der auf dem Stimmrechtsausweis zu finden ist, und mit einem zusätzlichen Authentifikationsmerkmal.
Für die richtigen Abstimmungen kann dieses Merkmal je nach Kanton unterschiedlich sein, beispielsweise das Geburtsjahr oder das Geburtsdatum. Auf der Testplattform verwenden alle Nutzer das vorgegebene Geburtsjahr 1980. Anschliessend führt der Prozess die Testperson in wenigen Schritten bis zum Abschluss der versuchsweisen Stimmabgabe.
Mit dem Wandel der Zeit
Was vorerst nur in einer fiktiven Test-Abstimmung möglich ist, wird am 18. Juni in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau Realität: Ausgewählte Stimmberechtigte können ihre Stimme an der Urne, per Brief oder erstmals eben auch elektronisch abgeben.
Dies entspreche laut der Post einem Bedürfnis und erleichtere den Alltag der Bevölkerung auch im Bereich von Abstimmungen. Gemäss einer Deloitte-Studie würden 84 Prozent der Schweizer ihre Stimme gerne manchmal oder immer elektronisch abgeben.
«Für uns ist klar: Die Post will den Alltag der Menschen in der Schweiz erleichtern und einen Mehrwert schaffen. Dieser Alltag findet heute selbstverständlich in der physischen Welt statt und immer mehr auch in der digitalen», erklärt Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services bei der Post.
Die Post stehe auch in der digitalen Welt für den verlässlichen und sicheren Transport von Informationen und habe darum ein System in der Schweiz für die Schweiz entwickelt. Das Angebot für digitales Abstimmen sei ein konsequenter Schritt in der Digitalisierung. Das System ermögliche die Überprüfung des gesamten Abstimmungsprozesses. Damit verfüge es über die vollständige Verifizierbarkeit – eine Premiere in der Schweiz.
Verbesserungen durch Hacker
Seit Anfang 2021 hat die Post Fachleute aus der ganzen Welt eingeladen, das E-Voting-System auf Herz und Nieren zu prüfen. Seit Mitte 2021 haben zudem unabhängige Experten das System im Auftrag des Bundes in mehreren Etappen überprüft. Das System soll auch in Zukunft stets weiterentwickelt werden, um auf die neusten technologischen Entwicklungen im Bereich Informationssicherheit zu reagieren.
Weiter laufen auch die Prüfmöglichkeiten im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms weiter: Hacker haben nach wie vor die Möglichkeit, im Rahmen dieses Programms Befunde zu melden. Dieses Vorgehen gilt als international anerkannte, bestmögliche Methode und hat sich als Teil der Informationssicherheitsstrategie der Post als wirksames Instrument etabliert.
Das transparente Vorgehen entspricht zudem den Vorgaben des Bundes für E-Voting in der Schweiz. Die rechtlichen Grundlagen geben vor, dass nur E-Voting-Systeme für den Versuchsbetrieb zugelassen werden, die dauerhaft offengelegt sind.