E-Voting: Interessierte können sich ab Dezember anmelden

Am 8. März 2026 können Thurgauer Stimmberechtigte in fünf Pilotgemeinden erstmals elektronisch abstimmen. Interessierte können sich ab dem 1. Dezember 2025 dafür anmelden.
Seit dem 18. Juni 2023 können Auslandschweizer des Kantons Thurgau den elektronischen Stimmkanal nutzen. Eingesetzt wird das bewährte E-Voting-System der Schweizerischen Post. E-Voting wird im Kanton Thurgau nun auf das Inlandelektorat ausgeweitet. Die Ausweitung erfolgt in Etappen. Zuerst gibt es eine einjährige Pilotphase mit fünf Politischen Gemeinden. Nach der Auswertung der Pilotphase folgt eine schrittweise Ausdehnung von E-Voting auf alle interessierten Politischen Gemeinden ab 2027.
Zum ersten Mal eingesetzt wird E-Voting für Thurgauer Stimmbürger bei der Abstimmung am 8. März 2026. Die Stimmberechtigen der fünf Pilotgemeinden Amriswil, Bichelsee-Balterswil, Bischofszell, Kradolf-Schönenberg und Hauptwil-Gottshaus können sich ab dem 1. Dezember 2025 dafür anmelden. Eine Anmeldung für E-Voting ist jederzeit möglich. Damit sie für den nächsten Urnengang gilt, muss sie spätestens acht Wochen vorher erfolgen. Für den Urnengang am 8. März 2026 ist der Anmeldeschluss folglich am 11. Januar 2026.
Weitere Informationen unter rechtsdienst.tg.ch/e-voting.
Text: pd