Bund will 730 Millionen Franken in schnelles Internet investieren

Der Bundesrat will den Ausbau schneller Internetanschlüsse in dünn besiedelten Gebieten vorantreiben. Dafür sind Fördermittel von bis zu 730 Millionen Franken vorgesehen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Breitbandfördergesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit einem zeitlich befristeten Förderprogramm sollen moderne Breitbandnetze dort ausgebaut werden, wo sich Investitionen für die Anbieter wirtschaftlich nicht lohnen. Im Fokus stehen insbesondere ländliche und dünn besiedelte Gebiete.
Ziel ist, Wohn- und Geschäftsgebäude schweizweit möglichst flächendeckend mit festen Internetanschlüssen auszustatten, die im Download mindestens 1 Gigabit pro Sekunde erreichen. Damit will der Bund die digitale Chancengleichheit zwischen Stadt und Land verbessern und gleichzeitig den Rückstand der Schweiz beim Glasfaserausbau gegenüber dem Ausland verringern.
Kupfernetze werden abgelöst
Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat aufgrund der schrittweisen Abschaltung der heute noch genutzten Kupferanschlussleitungen in den 2030er-Jahren. Ohne zusätzliche Förderung könnten dadurch insbesondere in Gebieten Versorgungslücken entstehen, in denen sich der Ausbau moderner Netze wirtschaftlich nicht rechnet.
Nach Schätzungen des Bundes könnten rund zehn Prozent der Haushalte und Geschäfte in der Schweiz ohne staatliche Unterstützung keinen Anschluss an moderne Breitbandnetze erhalten.
Die Fördergelder sollen deshalb in erster Linie für den Ausbau von Glasfasernetzen eingesetzt werden. Wo eine Glasfasererschliessung mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, soll alternativ auch der Ausbau terrestrischer Funkinfrastrukturen unterstützt werden.
Bund und Kantone teilen sich die Kosten
Das Förderprogramm umfasst insgesamt bis zu 730 Millionen Franken. Die Hälfte davon soll der Bund übernehmen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament dafür einen Verpflichtungskredit von 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037. Finanziert werden soll der Bundesanteil aus den Einnahmen von Gebühren für künftige Mobilfunkkonzessionen.
Die andere Hälfte müssen die jeweiligen Kantone tragen. Voraussetzung für die Unterstützung eines Ausbauprojekts durch den Bund ist deshalb, dass sich der betroffene Kanton mit demselben Betrag beteiligt. Die Teilnahme bleibt sowohl für Kantone als auch für Gemeinden freiwillig.
Die Finanzhilfen sollen auf das für den Ausbau notwendige Minimum beschränkt bleiben. Beantragt werden müssen sie von den Gemeinden. Das Programm ist auf acht Jahre befristet und kann vom Bundesrat einmalig um höchstens drei Jahre verlängert werden, falls die vorgesehenen Mittel bis dahin nicht ausgeschöpft sind.
Vorlage nach Vernehmlassung angepasst
In der Vernehmlassung stiess die grundsätzliche Idee eines Förderprogramms laut Bundesrat bei einer klaren Mehrheit der Teilnehmenden auf Zustimmung. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Vorlage noch punktuell überarbeitet. Unter anderem sollen administrative Abläufe für die Gemeinden vereinfacht werden.
Als Nächstes entscheidet das Parlament über das Breitbandfördergesetz und den beantragten Verpflichtungskredit.
Text: pd/red
Bild: ChatGPT