Kommission unterstützt elektronische Verfahren im Kanton St.Gallen

Kommission unterstützt elektronische Verfahren im Kanton St.Gallen

Der Kanton St.Gallen will den digitalen Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen Behörden sowie mit der Bevölkerung ausbauen. Eine vorberatende Kommission unterstützt die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und beantragt Eintreten. Im Zentrum steht das digitale Plan- und Baubewilligungsverfahren.

Die Sammelvorlage «Rechtsgrundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren» bildet die Basis für durchgängige digitale Abläufe in Kanton, Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Künftig sollen zentrale Verfahrensschritte wie Eingaben, Zustellungen von Entscheiden oder die Akteneinsicht vermehrt elektronisch erfolgen.

Die vorberatende Kommission unter der Leitung von Mathias Müller (Lichtensteig) hat die Vorlage beraten und unterstützt die geplanten Anpassungen. Sie spricht sich dafür aus, dass schriftliche Verfahrenshandlungen künftig grundsätzlich auch digital möglich sind.

Elektronische Form teilweise obligatorisch

Für bestimmte Gruppen soll die elektronische Abwicklung verpflichtend werden. Behörden sollen untereinander ausschliesslich digital kommunizieren. Auch berufsmässig handelnde Personen wie Rechtsanwälte sollen Eingaben elektronisch einreichen müssen. Erfolgt eine Einreichung dennoch in Papierform, soll eine kurze Nachfrist für die elektronische Übermittlung gewährt werden. Diese Frist soll nicht erstreckbar sein.

Klare Fristen für vollständige Umsetzung

Die Kommission beantragt zudem Ergänzungen mit klaren zeitlichen Vorgaben. Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sollen die elektronischen Verfahrensbestimmungen auf alle Verfahren nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege angewendet werden. Für Plan- und Baubewilligungsverfahren ist eine vollständige Umstellung bereits nach drei Jahren vorgesehen.

Gemeinden sollen Unterstützung leisten

Besonders im Bereich der Baubewilligungsverfahren misst die Kommission der Digitalisierung hohe Bedeutung bei. Das digitale Verfahren soll künftig für die gesamte Bevölkerung gelten. Gemeinden sollen Personen unterstützen, die nicht berufsmässig handeln, etwa bei der Digitalisierung von Plänen oder bei der elektronischen Einreichung von Gesuchen. Dies betrifft insbesondere vereinfachte Verfahren und Meldeverfahren.

Zusätzlicher Bericht zu Baugesuchen gefordert

m Rahmen der Vorlage hat die Regierung auch das Postulat «Baugesuch straffen» beantwortet. Der Kommission reicht die vorgelegte Antwort jedoch nicht aus. Sie fordert einen ergänzenden Bericht zur Frage, wie Baubewilligungsverfahren beschleunigt werden können. Zudem soll die Regierung darlegen, wie die Koordinationsstelle Bau im Bau- und Umweltdepartement künftig ausgestaltet wird und welche Rolle sie im Verfahren übernimmt. Dabei geht es insbesondere um klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen und transparente Abläufe.

Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Sommersession erstmals beraten. Die zweite Lesung ist für die Herbstsession 2026 vorgesehen.

Text: pd/red

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