Thurgau soll sich am Innovationspark Ost beteiligen

Thurgau soll sich am Innovationspark Ost beteiligen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft für einen Nachtragskredit über 250 000 Franken für die Unterstützung des Innovationsparks Ost im St.Galler Lerchenfeld verabschiedet.

Der Innovationspark Ost soll den Ostschweizer Unternehmen eine Plattform bieten, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Differenzierung weiter steigern können. Dies geschieht einerseits durch einen direkten Zugang der Firmen zu Spitzenforschung, andererseits durch die Vernetzung mit der Kompetenz in der angewandten Forschung und im Wissens- und Technologietransfer mit bestehenden Forschungseinrichtungen. Der Innovationspark Ost wird als Aktiengesellschaft im Sinn einer Public-Private-Partnership organisiert. Das Aktienkapital beträgt 1,725 Millionen Franken.

Zu den Vertretern des öffentlichen Sektors gehören der Kanton St.Gallen, die Stadt St.Gallen sowie die am Innovationspark beteiligten Forschungsinstitutionen EMPA, Universität St.Gallen und Kantonsspital St.Gallen. Daneben haben die Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden sowie das Fürstentum Liechtenstein ihre Beteiligung zugesichert. Auch verschiedene Institutionen, Firmen und Wirtschaftsverbände haben ihre Unterstützung zugesagt und sich zu Beteiligungen verpflichtet, aus dem Thurgau insbesondere die Industrie- und Handelskammer Thurgau (IHK Thurgau).

Thurgauer Vertretung im Verwaltungsrat

Da er einen grossen Nutzen für Thurgauer Firmen sieht, hat der Regierungsrat im Juni 2020 eine Absichtserklärung zur Unterstützung des Innovationsparks Ost und eine finanzielle Beteiligung in der Höhe von 250 000 Franken abgegeben, selbstverständlich unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Grossen Rat. Als weitere Vorbehalte hat der Regierungsrat die Anerkennung des Innovationsparks Ost durch den Bund sowie eine Thurgauer Vertretung im Verwaltungsrat verlangt.

In der Zwischenzeit ist das Projekt weiter fortgeschritten. Die Dokumente für die Gründung der Aktiengesellschaft sind vorbereitet und der Bundesrat hat Mitte April 2021 der Aufnahme des Innovationsparks Ost als Standortträger von «Switzerland Innovation» zugestimmt. Im Aktionärbindungsvertrag ist verankert, dass bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates nebst der fachlichen Qualifikation der Mitglieder auch auf eine angemessene Vertretung der Regionen und Geschlechter Rücksicht zu nehmen sind.

Der Regierungsrat gelangt daher mit einem Nachtragskredit in der Höhe von 250 000 Franken an den Grossen Rat und ersucht um dessen Bewilligung. Der Betrag soll – wie die Einlagen der anderen Aktionäre auch – ins Eigenkapital der Gesellschaft fliessen, nämlich je hälftig ins Aktienkapital und ins Agio. Die Aktien zum Nennwert von 100 Franken werden somit zum Ausgabebetrag von 200 Franken gezeichnet. Dies bedeutet, dass der Kanton Thurgau schliesslich 1250 Namenaktien à nominal 100 Franken erhalten wird.

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