St.Gallen digitalisiert Baubewilligungsverfahren

St.Gallen digitalisiert Baubewilligungsverfahren

Die Regierung des Kantons St.Gallen legt die Grundlagen für ein durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren. Insbesondere das Plan- und Baubewilligungsverfahren soll künftig digital abgewickelt werden. Der Gesetzesentwurf ist nun in der Vernehmlassung.

Mit der Sammelvorlage zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege sowie zum Planungs- und Baugesetz schafft die Regierung die Grundlage für den digitalen Geschäfts- und Rechtsverkehr. Dieser soll zwischen Bevölkerung und Behörden ebenso wie zwischen Behörden untereinander möglich werden. Damit will der Kanton eine moderne, effiziente und nutzerfreundliche Verwaltung sicherstellen. Die Vorarbeiten wurden von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen.

Teilrevision schafft Tempo

Eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege ermöglicht die zeitnahe Einführung des digitalen Verwaltungsverfahrens. Erste Erfahrungen in einem dynamischen Umfeld sollen gesammelt und später in die geplante Totalrevision einfliessen. Die Rechtsgrundlagen sind zudem auf das nationale Projekt Justitia 4.0 abgestimmt, das die Digitalisierung des schweizerischen Justizsystems zum Ziel hat.

Erster Anwendungsfall eBaubewilligungSG

Ein erster Anwendungsfall ist das Projekt «eBaubewilligungSG». Es digitalisiert das Plan- und Baubewilligungsverfahren und erfordert Anpassungen im Planungs- und Baugesetz. Neben rechtlichen Grundlagen werden technische Voraussetzungen geschaffen. Eine Plattform soll dabei die Vertraulichkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit elektronischer Verfahrenshandlungen gewährleisten.

Verbindliche Regeln für bestimmte Akteure

Verfahrenshandlungen können grundsätzlich sowohl elektronisch als auch in Papierform erfolgen. Für bestimmte Akteure und Verfahren wird die elektronische Form jedoch obligatorisch. So müssen Behörden untereinander künftig ausschliesslich digital arbeiten. Auch berufsmässig Handelnde wie Rechtsanwälte sollen nach einer Übergangsfrist verpflichtet sein. Das Plan- und Baubewilligungsverfahren wird grundsätzlich elektronisch geführt, Dritten bleibt jedoch weiterhin die Papierform offen.

Start ab 2027 vorgesehen

Der Start ist auf den 1. Januar 2027 geplant, wobei ein gestaffeltes Vorgehen vorgesehen ist. Voraussetzung ist, dass die technischen und organisatorischen Grundlagen bereitstehen und die Regierung die Anwendbarkeit für die jeweilige Verfahrensart beschliesst. Die Vernehmlassungsunterlagen sind ab sofort online auf der Webseite des Kantons St.Gallen verfügbar. Stellungnahmen können bis zum 28. November 2025 eingereicht werden.

Text: pd/red

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