Regierungsrat befürwortet digitale Zukunft der Justiz

Regierungsrat befürwortet digitale Zukunft der Justiz

Mit einem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat die Justiz in die digitale Zukunft führen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Justiz und Sicherheit schreibt. Allerdings genügen aus seiner Sicht die bestehenden IT-Systeme den neuen Anforderungen nicht.

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation will der Bundesrat den Grundstein legen für den elektronischen Rechtsverkehr: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. Dazu müssen verschiedene Gesetze angepasst werden. Der Regierungsrat begrüsst die Anstrengungen zur Förderungen des elektronischen Rechtsverkehrs, der die durchgängige und medienbruchfreie Kommunikation innerhalb der gesamten Justiz und während des gesamten Verfahrens ermöglicht. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, sei das ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft der Justiz.

Sollte die Idee der zukünftigen Arbeit mit der elektronischen Akte statt mit Papier konsequent umgesetzt werden, würden neben dem Aufwand und dem Betrieb der E-Justiz-Plattform auf allen Stufen indessen zahlreiche weitere Investitionen notwendig sein, schreibt der Regierungsrat weiter. So hätten die neuen gesetzlichen Bestimmungen grosse Herausforderungen betreffend Konzeption, Bau und Betrieb der entsprechenden Informatik-Plattform zur Folge. Die bestehenden IT-Systeme genügten diesen Anforderungen nicht. «Während einer gewissen Übergangszeit müssen daher wohl auch die bisherigen Papierwege sowie die Führung von elektronischen Akten parallel betrieben werden», folgert der Regierungsrat.

Ausserdem müssten die bisherigen Produkte für die Zusammenarbeit mit der neuen Austausch-Plattform angepasst werden, was grössere Entwicklungsinvestitionen in veraltete Systeme bedeutete. Für den Regierungsrat ist es daher fraglich, ob dies technisch überhaupt machbar sein wird. «Das bisherige Fallsystem müsste dazu mit Funktionen zur elektronischen Aktenführung ergänzt werden», schreibt der Regierungsrat.

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