Digitaler Schalter wird als anerkannte Zustellplattform zugelassen

Behörden im Kanton Thurgau können Dokumente künftig rechtskonform über den Digitalen Schalter elektronisch zustellen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger der digitalen Kommunikation zugestimmt haben und über ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel verfügen.
Der Kanton Thurgau betreibt mit dem Digitalen Schalter eine zentrale Plattform für den elektronischen Bezug von kantonalen und kommunalen Behördendienstleistungen. Sie ermöglicht die medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollen künftig auch Entscheide, Mitteilungen, Bestellungen sowie weitere Dokumente rechtskonform elektronisch über die Plattform zugestellt werden können. Mit der Zulassung des Digitalen Schalters als anerkannte Zustellplattform gemäss Übermittlungsverordnung hat der Regierungsrat dafür die rechtliche Grundlage geschaffen.
Der Digitale Schalter erfüllt die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere und nachvollziehbare elektronische Zustellung. Sämtliche Transaktionen und Teilschritte werden mit Zeitstempeln protokolliert und in einem vollständigen, manipulationssicheren Audit Trail festgehalten. Dadurch lässt sich der Ablauf einer elektronischen Zustellung jederzeit nachvollziehen. Zudem wird für den Digitalen Schalter ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept erstellt. Auch die eindeutige Identifikation der Nutzer ist gewährleistet.
Die elektronische Zustellung steht ausschliesslich Personen offen, die ihr Einverständnis zur digitalen Kommunikation erklärt haben und über ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel verfügen. Die Identifikation erfolgt entsprechend der für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Sicherheitsstufe sowie den IT-Standards und Vorgaben des Amtes für Informatik.
Text: pd/red