Bischofszell startet im März 2026 mit E-Voting

Bischofszell führt per Urnengang vom 8. März 2026 das elektronische Abstimmen und Wählen ein. Die Anmeldung ist unkompliziert und soll den Einstieg in das neue Stimmverfahren erleichtern.
Bischofszell gehört zu den fünf Pilotgemeinden im Kanton Thurgau, die ab 2026 digitale Stimmabgaben testen. Interessierte können sich seit dem 1. Dezember 2025 unter anmeldeverfahren.e-voting.tg.ch registrieren. Wer sich für das Verfahren anmeldet, erhält künftig nur noch den E-Voting-Stimmrechtsausweis per Post, während alle übrigen Unterlagen digital bereitgestellt werden. An- und Abmeldungen sind flexibel möglich, müssen für den nächsten Urnengang aber spätestens acht Wochen vorher erfolgen. Für den eidgenössischen Abstimmungstermin vom 8. März 2026 gilt eine Frist bis zum 11. Januar 2026.
Zum Einsatz kommt das E-Voting-System der Schweizerische Post. Es erfüllt die sicherheitsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Der Kanton benötigt eine Grundbewilligung des Bundesrates und für jeden Urnengang eine separate Zulassung der Bundeskanzlei. Zusätzlich prüfen unabhängige Fachleute das System im Auftrag der Bundeskanzlei. Die Verantwortung für Betrieb und Sicherheitskonzept liegt beim Kanton Thurgau.
E-Voting ergänzt die bisherigen Abstimmungskanäle. Brieflich, frühzeitig oder an der Urne kann weiterhin abgestimmt werden. Das elektronische Verfahren ist freiwillig und verlangt eine einmalige Registrierung. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Stimmberechtigten ein Bestätigungsschreiben per Post.
Text: pd/red