Thurgau will Baugesuche digital abwickeln
Der Kanton Thurgau will Baugesuche künftig digital über die Plattform eBau abwickeln. Auch das Nutzungsplanverfahren soll mit einem neuen ePlan-Portal digitalisiert werden. Dafür müssen das Planungs- und Baugesetz sowie die zugehörige Verordnung angepasst werden.
Der Kanton Thurgau will Baugesuche künftig digital über die Plattform eBau abwickeln. Auch das Nutzungsplanverfahren soll mit einem neuen ePlan-Portal digitalisiert werden. Dafür müssen das Planungs- und Baugesetz sowie die zugehörige Verordnung angepasst werden.
Im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren galt im Thurgau bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Dies soll sich ändern. Der Regierungsrat hat die dafür notwendige Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes und der entsprechenden Verordnung in die externe Vernehmlassung geschickt.
Die Änderungen gehen auf das Digitalisierungsprojekt Geo2020 zurück. Dieses soll unter anderem die Datenqualität verbessern, Bearbeitungszeiten verkürzen und vollständig digitale Prozesse ermöglichen. Der Kanton verspricht sich davon Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Kanton und Politischen Gemeinden.
Digitale Daten werden rechtsverbindlich
Kern der Revision ist die Möglichkeit, Baugesuche künftig digital über eBau abzuwickeln. Auch bei den Nutzungsplänen erhält die Digitalisierung rechtliche Konsequenzen: Künftig sollen die digitalen Daten rechtsverbindlich sein. Pläne werden als grafische Auszüge aus den raumbezogenen Geodaten erstellt. Rechtswirkung kommt dabei einzig dem grafischen Auszug in digitaler Form zu. Damit sollen Abweichungen zwischen digitalen Daten und Plänen verhindert werden.
Das Nutzungsplanverfahren soll über das neu geschaffene ePlan-Portal abgewickelt werden. Daneben sieht die Revision Anpassungen bei den Zonenplänen vor. Strassen, Wege und Eisenbahnflächen müssen einer Verkehrszone innerhalb oder ausserhalb der Bauzone zugewiesen werden. Gewässer sollen nach einheitlichen Kriterien im Zonenplan ausgeschieden werden.
Rund 1,2 Millionen Franken für die Portale
Die Entwicklung und Einführung des eBau- und ePlan-Portals kostet einmalig rund 1,2 Millionen Franken. Die Politischen Gemeinden beteiligen sich mit insgesamt 590'000 Franken. Ab 2027 rechnet der Kanton für Support, Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung mit jährlich rund 250'000 Franken. Diese Kosten sollen je zur Hälfte vom Kanton und den Politischen Gemeinden getragen werden.
Zusätzliche Kosten können bei den Gemeinden für die Anpassung ihrer Baugesuchsverwaltungssoftware anfallen. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Softwareanbieter ab und ist dem Kanton nicht bekannt.
Die Vernehmlassung zur Gesetzes- und Verordnungsänderung läuft bis zum 11. Dezember 2026.
Text: pd/red