Thurgau schafft Rechtsgrundlage für elektronische Baugesuche

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe genehmigt. Die Änderungen ermöglichen es, Baugesuche künftig elektronisch abzuwickeln. Das Portal eBau/ePlan ist aktuell im Aufbau.

Die Digitalisierung des Baugesuchsprozesses ist ein wichtiges gemeinsames Projekt von Kanton und Gemeinden im Rahmen der Strategie Digitale Verwaltung Thurgau. Mit der Plattform eBau/ePlan können Baugesuche und Planungsgeschäfte im Thurgau zukünftig elektronisch abgewickelt werden. Das Portal ist aktuell im Aufbau und eBau kann voraussichtlich im Herbst von ersten Pilotgemeinden genutzt werden.

Der Zugang auf eBau/ePlan erfolgt über den Digitalen Schalter des Kantons Thurgau, der verschiedene Behördendienstleistungen zentral anbietet. Um das elektronische Verfahren schrittweise einzuführen, wurde die PBV in folgenden Punkten angepasst: Rechtshängigkeit von elektronischen Baugesuchen; Empfangsbestätigung für die elektronisch eingereichten Gesuche; Eröffnung von elektronischen Baubewilligungen; Zustimmungen von Dritten.

Durch die elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens sollen Medienbrüche reduziert werden. Dadurch soll der administrative Verfahrensaufwand deutlich reduziert werden. Über eine strukturierte Eingabe der Gesuchsdaten trägt eBau unter anderem dazu bei, dass Baugesuche vollständig eingereicht werden, was den Überprüfungs- und Nachforderungsaufwand bei den Gemeinden und dem Kanton reduziert und hilft, inhaltliche Mängel im Baugesuch zu vermeiden.