St.Galler Kantonsrat treibt Digitalisierung der Verwaltung voran

Der St.Galler Kantonsrat hat am Mittwoch zwei Vorlagen zur Digitalisierung der Verwaltung in erster Lesung gutgeheissen. Ziel ist es, den elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen Behörden künftig zum Standard zu machen. Die Entscheide betreffen auch die Bevölkerung, beispielsweise bei Baugesuchen.

Die Vorlage sieht vor, dass schriftliche Verfahrenshandlungen künftig grundsätzlich elektronisch erfolgen. Dazu gehören etwa Eingaben an Behörden sowie die Zustellung von Verfügungen und Entscheiden. Der Kanton verfolgt damit das Ziel eines durchgängig digitalen Verwaltungsverkehrs.

Für Bürger und Unternehmen bedeutet dies, dass zahlreiche Verfahren künftig digital abgewickelt werden sollen. Gleichzeitig bleibt zumindest vorläufig weiterhin ein analoger Zugang bestehen. Wer mit der Verwaltung in Papierform kommunizieren möchte, soll diese Möglichkeit auch künftig haben.

Besonders diskutiert wurde das elektronische Baubewilligungsverfahren. Die zuständige Kommission setzte sich dafür ein, dass Privatpersonen kleinere Bauvorhaben weiterhin in Papierform bei ihrer Gemeinde einreichen können. Die Unterlagen würden dort eingescannt und anschliessend innerhalb der Verwaltung digital weiterverarbeitet.

Im Kantonsrat war grundsätzlich unbestritten, dass die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden soll. Vertreter verschiedener Fraktionen bezeichneten die Gesetzesänderungen als wichtigen Schritt, um die gesetzlichen Grundlagen an die heutigen Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig wurden Fragen zur digitalen Teilhabe sowie zum Datenschutz thematisiert.

Keine Mehrheit fand hingegen die Forderung nach einer schnelleren Umsetzung. Ein entsprechender Auftrag aus den Reihen der FDP wurde mit 92 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Im Rat wurde argumentiert, dass es für die Digitalisierung der Verwaltung keinen zusätzlichen Beschleunigungsdruck brauche.

Ebenfalls erfolglos blieb ein Antrag der SVP. Dieser verlangte, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren für die Bevölkerung dauerhaft freiwillig bleibt. Der Vorstoss scheiterte mit 78 zu 36 Stimmen.

Die beiden Vorlagen wurden schliesslich mit den Anpassungen der vorberatenden Kommission in erster Lesung gutgeheissen. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer stärker digitalisierten Verwaltung im Kanton St.Gallen gemacht.

Text: pd/red