Schnelleres Internet für Innerrhoden
Das Projekt zur Breitbanderschliessung im Kanton Appenzell Innerrhoden liegt im Zeit-plan. Erste Einwohner sowie Geschäfte im Dorf Appenzell profitieren ab Frühjahr 2024 von einer höheren Internetleistung. Dank der zügigen Ausbauarbeiten können bald wei-tere Gebiete vom Ausbau profitieren.
Im Frühjahr 2021 haben die Stimmbürger des Kantons Appenzell Innerrhoden und der Feuer-schaugemeinde Appenzell je einem Beitrag von zwei Millionen Franken für den Ausbau der Breitbanderschliessung zugestimmt. Ende Juni 2022 haben der Kanton Appenzell, die Feuerschaugemeinde sowie die Elektra Oberegg den Umsetzungsvertrag mit Swisscom unterschrieben.
Das Projekt sieht vor, dass Wohnungen und Geschäfte innerhalb der Swisscom Ausbaugebiete – entspricht grösstenteils dem Baugebiet – bis spätestens 2029 über Bandbreiten von 10’000Mbit/s verfügen. Ausserhalb der Swisscom Ausbaugebiete sollen bis Ende 2028 rund 80% der ganzjährig bewohnten Liegenschaften mit einer Mindestbandbreite von 80Mbit/s versorgt werden.
Glasfasererschliessung der Gebäude
Die Erschliessung erfolgt in zwei Phasen, wobei beide wiederum nach Losen von meist zusammenhängenden Gebieten aufgeteilt sind. In der ersten Phase wird die Glasfaser in den Keller geführt, in der zweiten erfolgt dann die Verkabelung im Haus und die Installation der Glasfasersteckdose (OTO). Die endgültige Erschliessungsplanung wird dem Projektfortschritt laufend angepasst. Die Eigentümer werden entsprechend den Losen im Auftrag von Swisscom kontaktiert.
Die Kontaktaufnahme geschieht üblicherweise in der Reihenfolge: 1. Anschreiben, 2. Kontaktaufnahme, 3. Besichtigung vor Ort inklusive detaillierter technischer Beschreibung und 4. Erschliessungsvertrag.
Die Erschliessung von Gebäuden mit Glasfasern ist grundsätzlich kostenlos. Bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern wird bei der Gebäudeerschliessung auch die OTO-Dose gebaut – dabei handelt es sich um die Glasfasersteckdose, an die der Internetrouter angeschlossen wird.
Bei Mehrfamilienhäusern wird die OTO-Dose erst dann kostenlos ausgebaut, wenn der Endkunde einen Dienst bei einer Anbieterin oder einem Anbieter bestellt hat. Die Vernetzung innerhalb der Wohnung inklusive entsprechender Kosten für Geräte liegt in der Verantwortung der Eigentümer.
Es besteht keine Pflicht zum Anschluss, die Projektleitung ist aber froh, wenn die Vertragsangebote zeitnah beantwortet werden. Wenn Fristen trotz Mahnung verstreichen, kann eine Absage erfolgen, was zu einem Verzug beim ganzen Los führen kann. Mit Rücksicht auf Nachbarliegenschaften und auf das Gesamtprojekt soll dies vermieden werden.
Immer informiert über den Ausbaustand
Weitere Informationen zum Stand des Ausbaus sind unter www.ai.ch/breitbanderschliessung verfügbar. Zudem kann unter www.swisscom.ch/checker für alle Gebäude geprüft werden, welche Internetgeschwindigkeit am Standort verfügbar ist. Ebenfalls kann eine automatische Benachrichtigung für den Standort abonniert werden, damit man aus erster Hand neue Informationen zum Ausbau erhält.