Neue Online-Steuererklärung E-Tax SG startet 2026
Der Kanton St.Gallen führt ab 2026 eine neue, vollständig webbasierte Online-Steuererklärung ein. Mit E-Tax SG ersetzt das kantonale Steueramt die über 20 Jahre alte Download-Lösung. Die neue Anwendung gilt für die Steuerperiode 2025 und richtet sich an natürliche Personen.
Statt lokal installierter Software setzt der Kanton auf eine zentrale, browserbasierte Lösung. Die Steuererklärung kann damit ortsunabhängig und geräteübergreifend ausgefüllt werden, egal ob am Computer, Tablet oder Smartphone. Die Daten werden nicht mehr lokal gespeichert, sondern zentral verwaltet.
Login über AGOV
Der Zugang zu E-Tax SG erfolgt über das E-Login des Kantons, das auf AGOV basiert, dem Behördenlogin der Bundesverwaltung. AGOV wird bereits von mehreren Bundesstellen genutzt und soll künftig auch für weitere kantonale und kommunale Online-Services eingesetzt werden. Für die Anmeldung ist kein klassisches Passwort nötig. Stattdessen kommt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz, ähnlich wie beim Onlinebanking, über die App «AGOV access».
Nach der einmaligen Registrierung steht den Steuerpflichtigen ein persönliches E-Login zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt anschliessend über einen QR-Code in Kombination mit der App.
Support und Live-Chat
Für technische Fragen rund um das Login stellt die Staatskanzlei einen zentralen E-Gov-Support bereit. Inhaltliche Unterstützung zur Online-Steuererklärung bietet das kantonale Steueramt mit Erklärvideos sowie telefonischem und schriftlichem Support. Zusätzlich können Steuerpflichtige ihre Fragen im Live-Chat direkt mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden klären.
Der Support ist werktags von Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr erreichbar. Von Mitte Februar bis Ende März steht das Angebot zusätzlich auch am Wochenende zur Verfügung.
Teil der E-Government-Strategie
Das E-Login ist Bestandteil des Programms «Strategische E-Government Basisservices» von Kanton und Gemeinden. Ziel ist es, zentrale digitale Dienste wie E-Payment, E-Signatur und den digitalen Behördenschalter einheitlich und benutzerfreundlich bereitzustellen. E-Tax SG ist eines der ersten grossen Fachverfahren, das vollständig auf diese Basisservices setzt.
Wichtige steuerliche Änderungen
Mit der neuen Steuerperiode treten auch mehrere rechtliche Neuerungen in Kraft. Angestellte können die Kosten für den Arbeitsweg neu bis maximal 8000 Franken abziehen. Bisher lag diese Obergrenze bei 4595 Franken. Zudem erhöht der Bund den Kilometeransatz für die Nutzung des privaten Fahrzeugs von 70 auf 75 Rappen. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026.
Das gesunkene Zinsumfeld wirkt sich ebenfalls aus. Der Ausgleichszins wird per 2026 von 0,75 auf 0,25 Prozent reduziert. Damit bleibt ein kleiner finanzieller Anreiz bestehen, die provisorische Steuerrechnung frühzeitig zu begleichen.
Neu ist auch der Einkauf in Beitragslücken der Säule 3a möglich. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können ab der Steuerperiode 2026 erstmals Lücken schliessen, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind, und diese steuerlich geltend machen.
Text: pd/red