Nachfinanzierung der Digitalschecks in Liechtenstein

Aufgrund der grossen Nachfrage nach Digitalschecks hat die Regierung beschlossen, das bestehende Förderprogramm mit zusätzlichen Mitteln bis Ende Jahr auszustatten. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu einer Beschleunigung und Intensivierung von Digitalisierungsmassnahmen in liechtensteinischen KMU geführt haben.

Das Amt für Volkswirtschaft stellt ausserdem weiterhin Innovations- und Exportschecks zur Verfügung. So kann der Digitalscheck auch in Kombination mit diesen bewährten Förderinstrumenten beantragt werden. Auch das Angebot an Dienstleistungen von Switzerland Global Enterprise für die liechtensteinischen Unternehmen ist weiterhin vielfältig, auch wenn die Teilnahme an Leitmessen aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeschränkt ist. Das Paket an Fördermassnahmen soll den liechtensteinischen KMU Anreiz geben, um in diesen anspruchsvollen Zeiten ihre Unternehmen nachhaltig fit für die Zukunft zu machen.

Die Digitalschecks

Digitalschecks fördern Liechtensteiner KMU bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Digitalisierungsmassnahmen. Das Förderinstrument des Ministeriums für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport begleitet und unterstützt alle Stufen der Wertschöpfungskette.

Damit die Digitalisierung nachhaltig zu einer starken Wirtschaft und Gesellschaft beitragen kann, fördern die Digitalschecks einerseits neue Technologien und effiziente Prozesse, andererseits aber auch den Ausbau der digitalen Kompetenz der Mitarbeitenden auf allen Qualifikationsstufen. So kann erreicht werden, dass Innovation und Wachstum auf der Basis von menschlichem Know-how und technologischem Fortschritt erfolgen.

Förderungsberechtige Unternehmen sind in Liechtenstein ansässige KMU mit einer Gewerbebewilligung. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren bestehen bzw. muss deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegen.

Mehr zu den Digitalschecks gibt es hier.