Liechtenstein erweitert elektronisches Gesundheitsdossier

Das elektronische Gesundheitsdossier (eGD) in Liechtenstein wird um eine grenzüberschreitende Anbindung erweitert. Künftig können ausgewählte Gesundheitsdienstleister im Ausland medizinische Dokumente direkt in das eGD ihrer Patienten übermitteln. Ziel ist eine vollständigere Dokumentation medizinischer Daten und eine bessere Vernetzung der Gesundheitsversorgung.

Seit der Einführung im Jahr 2023 nutzen bereits über 45'000 Versicherte das elektronische Gesundheitsdossier. Die Zahl wächst kontinuierlich. Mit der neuen Anbindung an ausländische Gesundheitsdienstleister will Liechtenstein die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen weiterentwickeln und die medizinische Versorgung stärker an die Realität eines grenzüberschreitenden Gesundheitsraums anpassen.

Behandlungen im Ausland besser dokumentiert

Viele Patienten aus Liechtenstein lassen sich regelmässig in Spitälern oder bei Fachärzten im benachbarten Ausland behandeln. Bisher mussten Arztberichte, Austrittsberichte oder andere medizinische Dokumente häufig separat übermittelt werden. Neu können diese Unterlagen direkt im elektronischen Gesundheitsdossier gespeichert werden. Dadurch wird die Dokumentation vollständiger und aktueller, was sowohl die Behandlungsqualität als auch die Patientensicherheit verbessern soll.

Sichere Schnittstelle über SwissMedLink

Die technische Anbindung erfolgt über die Schweizer Plattform SwissMedLink des gemeinnützigen Vereins eSANITA. Über diese Infrastruktur können medizinische Dokumente sicher und direkt in das eGD übertragen werden. Ein Zugriff auf das Gesundheitsdossier selbst ist dabei nicht möglich. Auch werden keine Daten auf der Plattform von eSANITA gespeichert. Die Übertragung erfolgt ausschliesslich verschlüsselt direkt in das liechtensteinische System.

Bewilligungspflicht für ausländische Dienstleister

Damit Gesundheitsdienstleister mit Sitz im Ausland Daten im elektronischen Gesundheitsdossier speichern dürfen, benötigen sie eine vorgängige Bewilligung des liechtensteinischen Amtes für Gesundheit. Im Rahmen dieses Verfahrens wird insbesondere geprüft, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Grundsätze der Datenverarbeitung eingehalten werden.

Die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten bleibt vollständig bei den Patienten. Dokumente können nur abgerufen oder gespeichert werden, wenn der jeweilige Gesundheitsdienstleister von der betreffenden Person ausdrücklich dazu berechtigt wurde. Neben der staatlichen Bewilligung ist somit auch eine Zustimmung des Patienten erforderlich.

Als erster Partner wurde das Kantonsspital Graubünden an das System angebunden. Weitere Spitäler aus der Region, die für die Versorgung der Bevölkerung relevant sind, sollen in den kommenden Monaten folgen.

App für das eGD geplant

Parallel dazu arbeitet Liechtenstein an einer mobilen Anwendung für das elektronische Gesundheitsdossier. Die geplante eGD-App soll den Zugriff auf persönliche Gesundheitsdaten künftig einfacher und komfortabler machen. Eine öffentliche Vorstellung der App ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Text: pd/red