Kinderrechte-App «KIDIMO» mit neuen Szenen
Die Schweiz hat 1997 die UN-Konvention über die Rechte der Kinder ratifiziert. Bis heute kennen aber nicht alle Kinder in der Schweiz ihre Rechte. Deshalb haben die OST – Ostschweizer Fachhochschule und die PH Luzern gemeinsam mit über 170 Kindern und einem breiten Partnernetzwerk die Web-App «KIDIMO» entwickelt, die nun mit neuen Szenen zu weiteren Kinderrechten ergänzt wurde.
Die Kinderrechte-App «KIDIMO» bringt Kindern auf spielerische Weise ihre Rechte näher. Mit einem Avatar, den die Kinder selbst gestalten dürfen, tauchen sie in die Welten ihrer Rechte ein. Dabei lernen sie die drei Pfeiler der Kinderrechte kennen – die Schutzrechte, die Förderrechte und die Beteiligungsrechte. In der Web-Anwendung werden Szenen aus dem Alltag gezeigt, die sich auf die Rechte der Kinder beziehen. In Quizzes, Memory, Kurzfilmen und weiteren Minispielen setzen sich die Kinder mit dem jeweiligen Recht auseinander. Sie lernen beispielsweise, dass Kinder ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard haben, damit ihre Grundbedürfnisse gewahrt werden. Oder dass die Privatsphäre der Kinder geschützt werden muss – auch im digitalen Bereich.
Neue Szenen und Rechte
Die soeben veröffentlichte neue Version der Web-Applikation wurde um vier Szenen und Rechte erweitert. Die neuen Szenen beziehen sich auf die Bekanntmachung und die Einforderung der Kinderrechte, das Recht auf eine eigene Identität bzw. das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung, die auch im Kontext von psychischen Krankheiten zum Tragen kommen soll. Ausgewählt hat diese Rechte der Kinderbeirat auf der Grundlage der Hinweise, welche die in der Entwicklung beteiligten Kinder dem Projektteam mitgegeben haben. Der Kinderbeirat besteht aus sieben Kindern, die das Projekt begleiten und wichtige Entscheide mitgefällt haben.
«Unsere Vision ist, dass Kimdo laufend wachsen kann, bis irgendwann alle 54 Artikel der Kinderrechtskonvention abgebildet sind», sagt Selina Ingold, Co-Projektleiterin und Professorin am Institut für Innovation, Design und Engineering der OST.
Für die Schule und den ausserschulischen Bereich
Die App wurde bewusst so entwickelt, dass Kinder sich dem Thema eigenständig nähern können. Dies als digitale Ergänzung zu bestehenden Materialien. «Denn die bestehenden Informationen zum Thema Kinderrechte richten sich oftmals nicht direkt an Kinder, sondern an Erwachsene im Umfeld der Kinder», berichtet Matthias Baldauf, Co-Projektleiter und Professor am Institut für Informations- und Prozessmanagement der OST.
Die Erfahrungen des ersten Betriebsjahres mit rund 20'000 Nutzern zeigen, dass «KIDIMO» aber auch gut und gerne im Kontext des Schulunterrichts oder im ausserschulischen Bereich eingesetzt wird. «Wir haben Begleitmaterialien für Schulen und den ausserschulischen Kontext entwickelt, damit Fachpersonen, die beruflich mit Kindern arbeiten, das Thema mit Hilfe der Web-Anwendung aufgreifen können», so Thomas Kirchschläger, Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung an der PH Luzern und Mitglied des Projektteams. Der Ausbau dieser Materialien und die verstärkte Verbreitung in Volksschulen und ausserschulischen Lernorten sollen im weiteren Projektverlauf besonders im Fokus stehen.
Partnernetz aus Fachorganisationen
Hinter «KIDIMO» steht nebst den zwei Hochschulen ein Partnernetzwerk mit zentralen Organisationen im Kinderrechte-Bereich: UNICEF Schweiz und Liechtenstein, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Pro Juventute, Terre des Hommes Suisse, Integras, éducation21, PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, Procap und Pro Infirmis. Ergänzend wurden von weiteren Organisationen wie Pro Junior Schaffhausen Thurgau und Kinderschutz Schweiz Materialien für die App bereitgestellt. Finanziell ermöglicht wurde das Projekt durch die Paul Schiller Stiftung und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Text: Michael Breu
- Link zur Web-App: https://kidimo.app
- Link zu Begleitmaterial für Schulen und ausserschulischen Bereich: https://materialien.kidimo.app/
- Projektwebsite: https://www.ost.ch/kidimo
- Links zum Praxisleitfaden: Leitfaden DE