Einfachere Aktivierung von Unternehmen im Basisdienst eVertretung
Die Regierung Liechtensteins hat kürzlich eine wichtige Neuerung für den elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Mit der Schaffung des neuen Artikels 13a in der E-Government-Verordnung (E-GovV) wird die erstmalige Aktivierung von Unternehmen im Basisdienst «eVertretung» erheblich vereinfacht.
Der Basisdienst «eVertretung», der am 30. Oktober 2024 vorgestellt wurde, hat seit seiner Einführung bereits rund 3200 Unternehmen aktiviert. Dieses positive Echo zeigt die hohe Akzeptanz des Dienstes, dennoch gab es Optimierungsbedarf: Insbesondere der bisherige Prozess der Aktivierung war in einigen Fällen aufwendig. Bei Unternehmen mit Kollektivzeichnungsrechten zu zweien war beispielsweise die Zustimmung zweier zeichnungsberechtigter Personen erforderlich, was oft zu Problemen führte
Vereinfachter Zugang für Unternehmen
Ab sofort können Unternehmen durch jede befugte Person aktiviert werden, die eine in der vom Amt für Justiz veröffentlichten Liste der Funktionsbezeichnungen aufgeführte Rolle innehat. Eine einfache Anmeldung im Basisdienst genügt, um den Aktivierungsprozess abzuschliessen. Anschliessend können zusätzliche Vertreterinnen oder Vertreter eingerichtet werden.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass diese Anpassung keine Änderungen an den Zeichnungsrechten eines Unternehmens nach sich zieht. Die Neuerung betrifft ausschliesslich den Prozess der erstmaligen Aktivierung. Für Unternehmen, die bereits in der «eVertretung» registriert sind, bleibt alles unverändert.
Wichtige Voraussetzung für das eMWST-Portal
Die Nutzung des Basisdienstes «eVertretung» ist ab Januar 2025 essenziell, um auf das neue eMWST-Portal zuzugreifen. Dieses Portal wird für alle Mehrwertsteuergeschäfte obligatorisch. Unternehmen, die noch nicht in der «eVertretung» registriert sind, werden daher aufgefordert, die Aktivierung umgehend vorzunehmen.
Die Änderungen der E-Government-Verordnung sind bereits am 19. Dezember 2024 in Kraft getreten, und die technischen Anpassungen wurden erfolgreich umgesetzt. Mit diesem Schritt wird die Digitalisierung in Liechtenstein weiter vorangetrieben und der Zugang zum elektronischen Geschäftsverkehr für Unternehmen deutlich erleichtert.