E-Voting und B-Post: Änderungen im Wahl- und Abstimmungsprozedere

Ab der Abstimmung vom 27. September 2025 ist es für die Stimmberechtigten in der Stadt St.Gallen möglich, die Stimme elektronisch abzugeben. Gleichzeitig wird die Rücksendung der gedruckten Wahl- und Abstimmungsunterlagen auf B-Post umgestellt.

Die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen können ab der Abstimmung vom Sonntag, 27. September 2025, erstmals auch elektronisch abstimmen und wählen.

Für die Nutzung von E-Voting ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Diese steht ab Dienstag, 10. Juni 2025, zur Verfügung. Interessierte können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.

Anmeldefristen für das E-Voting

Den Stimmbürgern, die sich für E-Voting registriert haben, werden künftig bei jedem Urnengang die Stimm- und Wahlunterlagen sowohl für die elektronische als auch für die briefliche Stimmabgabe zugesandt.

An- und Abmeldungen für das E-Voting sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, sofern sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden. Die Anmeldungen für das E-Voting sind auf insgesamt 30 Prozent der Stimmberechtigten begrenzt.

Umstellung auf B-Post

Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden ab der Abstimmung vom Sonntag, 27. September 2025, neu nicht mehr mit A-Post, sondern mit B-Post vorfrankiert.

Damit ändert sich das Datum der spätestmöglichen brieflichen Stimmabgabe: Das Couvert muss künftig bis am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden.

Dabei ist es wichtig, die Leerungszeiten des Post-Briefkastens zu beachten. Die Unterlangen können weiterhin bis am Abstimmungssonntag um 12 Uhr direkt in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.

Weitere Informationen zum E-Voting:
Webseite des Kantons St.Gallen zu E-Voting 
Informationsplattform E-Voting

Text: pd/stz