E-Voting besteht Bewährungstest
Zum ersten Mal seit fast vier Jahren konnte eine ausgewählte Gruppe von Stimmberechtigten am Sonntag wieder elektronisch abstimmen – darunter auch die Ausland¬schwei¬zer aus den Kantonen Thurgau und St.Gallen.
Die Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt setzten in den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 erstmals das überarbeitete E-Voting-System der Post ein. In allen drei Kantonen waren die im entsprechenden Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und -schweizer zur elektronischen Stimmabgabe berechtigt. 4239 Auslandschweizer, die in den drei Kantonen stimmberechtigt sind, haben diesen neuen elektronischen Stimmkanal genutzt, was 16 % der berechtigten Personen entspricht. Dies zeige, dass das E-Voting einem Bedürfnis der Fünften Schweiz sei, teilt die Auslandschweizer-Organisation (ASO) mit.
Nächster Schritt: Eidgenössische Wahlen
Angesichts der erfolgreichen Testdurchläufe und des breiten Rückhalts in der Bevölkerung ist es nun an den Kantonen, die Bewilligung für E-Voting-Versuche im Rahmen der National-ratswahlen 2023 zu beantragen. Thurgau, St.Gallen und Basel-Stadt haben bereits Interesse bekundet. Rund 227’000 Ausland¬schweizerinnen und -schweizer waren im Dezember 2022 im Stimmregister ihres Kantons eingetragen. Die ASO setzt sich dafür ein, dass möglichst viele von ihnen im Oktober elektronisch wählen können – damit ihre Stimmen garantiert rechtzeitig ankommen. Auslandschweizer können heute zwar per Post abstimmen, oft erhalten sie ihre Unterlagen jedoch zu spät – vor allem, wenn sie in weit entfernten Ländern wohnen.