Digitale Barrieren: Wenn Digitalisierung Menschen ausschliesst
Die Schweiz digitalisiert Verwaltung und Dienstleistungen mit hohem Tempo. Doch ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung kann diese Angebote nicht nutzen. Eine Analyse von EnableMe Insights zeigt, wie gross die Lücke zwischen digitalem Anspruch und Realität ist.
Digitale Anwendungen sind heute zentrale Zugangspunkte zu Information, Serviceleistungen und politischer Teilhabe. Gleichzeitig zeigt eine Untersuchung von EnableMe, dass rund 20 Prozent der Bevölkerung regelmässig auf digitale Barrieren stossen. Betroffen sind Menschen mit körperlichen oder sensorischen Behinderungen ebenso wie Personen mit chronischen oder psychischen Erkrankungen.
EnableMe Insights ist ein Analyse- und Beratungsangebot der Stiftung MyHandicap mit Sitz in St.Gallen. Die Studie entstand unter der Schirmherrschaft des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).
Digitalisierung mit blinden Flecken
Digitale Barrieren wirken nicht abstrakt, sondern konkret. Sie entscheiden darüber, ob Menschen Informationen finden, Termine buchen oder digitale Prozesse abschliessen können. Damit wird Barrierefreiheit zu einer strukturellen Frage der Digitalisierung. Wer digitale Systeme entwickelt, definiert faktisch, wer Zugang erhält.
Wo digitale Angebote scheitern
Die Analyse identifiziert mehrere Bereiche, in denen digitale Angebote besonders häufig unzugänglich sind.
Politische Informationen sind oft schwer auffindbar oder nicht barrierefrei aufbereitet. In Videos fehlen regelmässig Untertitel, was die Meinungsbildung für Menschen mit Hörbehinderungen erschwert.
Bei öffentlichen Angeboten fehlen häufig klare Angaben zur Barrierefreiheit. Wer nicht weiss, ob ein Anlass zugänglich ist, verzichtet oft auf eine Teilnahme.
Im Onlinehandel und bei digitalen Dienstleistungen führen überladene Formulare, unklare Sicherheitsangaben oder zu schnelle Abläufe dazu, dass Prozesse abgebrochen werden. Besonders betroffen sind Menschen mit ADHS, Autismus oder psychischen Erkrankungen.
Ein Beispiel aus der Studie verdeutlicht die Auswirkungen: Eine Person mit Hörbehinderung verzichtet auf Abstimmungen auf kantonaler und lokaler Ebene, weil Informationsvideos keine Untertitel enthalten und sie keine uninformierte Entscheidung treffen möchte.
Barrierefreiheit als Qualitätsfrage digitaler Systeme
Der Bericht zeigt, dass viele Hürden technisch vermeidbar wären. Klare Navigation, verständliche Beschriftungen, gut lesbare Dokumente und barrierefreie Benutzeroberflächen könnten einen grossen Teil der Probleme reduzieren. Die Untersuchung bezieht sich auf den digitalen Raum im Kanton St.Gallen, doch die beschriebenen Barrieren treten laut Bericht in der ganzen Schweiz in ähnlicher Form auf.
Text: pd/red