Bund erlaubt drei Kantonen wieder E-Voting
Die Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt dürfen bei eidgenössischen Abstimmungen wieder Versuche mit E-Voting durchführen. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Bewilligung gilt nicht unbeschränkt und ist zeitlich limitiert.
Seit Juli 2019 war das elektronische Abstimmen in der Schweiz nicht mehr möglich. Damals zog sich die Schweizerische Post als letzte verbliebene Systemanbieterin zurück. Seither hat sie ein neues System für die elektronische Stimmabgabe entwickelt. 2021 hat die Schweizerische Post den Quellcode des neuen Systems veröffentlicht. Einerseits wurde das System durch unabhängige Expertinnen und Experten überprüft und durch die Post fortlaufend verbessert. Andererseits haben interessierte Privatpersonen und Fachleute im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms Intrusionstests durchgeführt und Verbesserungen gemeldet.
Auslandschweizer und Pilotgemeinden
Nun hat der Bundesrat bewilligt, dass die drei Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt das neue E-Voting-System der Post im Versuchsbetrieb einsetzen können. Die Kantone dürfen E-Voting vorerst für maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten zur Verfügung stellen (limitiertes Elektorat). Auch gilt die Bewilligung vorerst für zwei Jahre, vom 18. Juni 2023 bis am 18. Mai 2025.
Im Kanton St.Gallen können vorerst die Stimmberechtigten in den Pilotgemeinden Goldach, Kirchberg, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau elektronisch abstimmen, später alle interessierten Gemeinden. In allen drei Versuchskantonen können zudem auch Auslandschweizer elektronisch abstimmen.
System wird kontinuierlich verbessert
Der Versuchsbetrieb soll den Einsatz von E-Voting für interessierte Stimmberechtigte erlauben, den Kantonen das Sammeln von Erfahrungen ermöglichen und eine kontinuierliche Verbesserung des Systems fördern. Dazu gehört, dass die teilnehmenden Kantone die Prozesse eng verfolgen und in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und der Post stets verbessern. Alles basiert auf einem Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen. Die Betriebsprozesse im Kanton St.Gallen wurden im Sommer 2022 bereits im Rahmen eines durch die Bundeskanzlei beauftragten Audits überprüft und erhielten ein gutes Zeugnis.