Breite Unterstützung für das E-ID-Gesetz im Kanton St.Gallen

Der Kanton St.Gallen, die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie «eGovernment St.Gallen digital.», das für die E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden zuständig ist, befürworten das E-ID-Gesetz. Dessen Erlass sei ein Meilenstein in der über zehnjährigen politischen Diskussion über eine einheitliche digitale Identität.

Mit dem neuen E-ID-Gesetz werde ein hoher Standard geschaffen für einen einheitlichen Authentifizierungsprozess für E-Government und andere digitale Dienstleistungen. Dies sei insbesondere auch für digitale Behördendienstleistungen des Kantons und der Gemeinden von grosser Bedeutung, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Wichtig sei die Tatsache, dass die Nutzung einer E-ID freiwillig bleibe. Niemand werde gezwungen, eine E-ID anzulegen. Zudem würden die Nutzerinnen und Nutzer der E-ID selber entscheiden können, an wen sie ihre Daten übermitteln wollen.

Sicher, zuverlässig und einheitlich

Der Sicherheit und dem Datenschutz wurden im E-ID-Gesetz viel Beachtung geschenkt. So wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingesetzt. Anbieter müssen zudem ihre Qualifikationen nachweisen und eine Reihe von Kriterien erfüllen, um als Lieferant für die technische Infrastruktur in Frage zu kommen. Schliesslich müssen die Daten in der Schweiz gespeichert und bearbeitet werden.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass Persönlichkeits- und Nutzungsdaten streng zu trennen sind. Dadurch wird vermieden, dass beispielsweise Bewegungsprofile oder Kaufverhalten mit der E-ID in Verbindung gebracht werden können. Ebenfalls wird festgehalten, dass die Daten für keine anderen Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Allen Beteiligten werden im Umgang mit den E-ID-Daten strenge Pflichten auferlegt.

Technische Umsetzung durch Private

Am Schweizer Markt gibt es bereits heute gut funktionierende Login-Lösungen. Die technologische Kompetenz dieser Anbieter für die Umsetzung der E-ID-Infrastruktur ist sehr hoch. Der Bund verfügt nicht über vergleichbares Know-how, da diese Aufgabe nicht in sein Zuständigkeitsgebiet fällt. Die technische Infrastruktur durch die öffentliche Hand aufzubauen, würde gemäss Kanton zu hohen, unnötigen Kosten führen. Zudem würden wichtige langjährige Erfahrungswerte fehlen. Die angebotenen Lösungen aus dem privaten Sektor seien erprobt, flexibel und benutzerfreundlich.

Diese klare Rollenteilung funktioniert seit vielen Jahren auch in anderen Bereichen – der Bund überprüft und akkreditiert, die Privatwirtschaft setzt um. Dies ist zum Beispiel bei der Produktion des physischen Passes und der Identitätskarte der Fall. Die öffentliche Hand behält immer die Datenhoheit und ist Garantin für den Schutz der Daten und die Rechtsverbindlichkeit. Dies ist auch beim E-ID-Gesetz gegeben.

Teure und unsichere Folgen bei Ablehnung

Wenn das Gesetz abgelehnt wird, dürfte sich auf dem Markt eine unübersichtliche Situation mit diversen Identifizierungsdiensten ergeben, sind die Verantwortlichen beim Kanton und den Gemeinden überzeugt. Für die rechtssichere Abwicklung von Geschäften müsste jeder Anbieter von Online-Geschäften – sei es ein staatlicher oder privater – ein eigenes System entwickeln und Schnittstellen zwischen den Systemen lösen. Dies sei teuer und koste viel Zeit. Zum anderen müssten für Verwaltungsgeschäfte kantonale Gesetze als rechtliche Grundlage erlassen werden. Dies hätte einen erheblichen administrativen Aufwand zur Folge und ungleiche Lösungen in Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit.