Als erster Kanton: St.Gallen testet digitale Unterschriftensammlung
Der Kanton St.Gallen plant als erster in der Schweiz Pilotversuche für E-Collecting. Ab 2026 sollen Bürger Referenden und Initiativen sicher und ortsunabhängig digital unterzeichnen können. Nach einer breit unterstützten Vernehmlassung hat die Regierung die Gesetzesvorlage dem Kantonsrat übergeben.
E-Collecting ermöglicht das Sammeln elektronischer Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden – ergänzend oder als Alternative zu Papierlisten. Dabei werden die Unterschriften automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen, was falsche oder doppelte Einträge verhindert. Die Digitalisierung soll den Prozess effizienter und sicherer machen.
Die Staatskanzlei führte vom 25. September bis 18. November 2024 die Vernehmlassung zur gesetzlichen Grundlage für den Pilotversuch durch. Parteien und Gemeinden begrüssten die Initiative. Die Regierung hat die Vorlage nun leicht angepasst und dem Kantonsrat zur weiteren Beratung vorgelegt. Läuft der politische Prozess wie geplant, soll E-Collecting ab Frühjahr 2026 starten.
Zunächst ist eine Fixanteillösung vorgesehen: Maximal 50 Prozent der erforderlichen Unterschriften dürfen digital gesammelt werden. Per Verordnung kann die Regierung diesen Anteil auf bis zu 75 Prozent erhöhen, um den Einfluss des E-Collectings auf die direkte Demokratie zu testen. Nach sieben Jahren folgt ein Erfahrungsbericht mit möglichen Anpassungen.
Auch für die Gemeinden bringt die digitale Unterschriftensammlung Vorteile. Sie müssen weniger handschriftliche Unterschriften prüfen und bescheinigen. St.Gallen könnte so schweizweit erste Erkenntnisse zur Effizienz des digitalen Sammelns im Vergleich zur klassischen Strassensammlung gewinnen.
Ab 2026 wird die kantonale E-Collecting-Plattform einsatzbereit sein. Ein späterer Ausbau auf kommunale Referenden und Initiativen ist möglich, erfordert jedoch eine separate Zustimmung der Regierung und der jeweiligen Gemeinde.
Sicherheitsanforderungen haben oberste Priorität. Bürger müssen sich über das E-Login der Schweizer Behörden eindeutig authentifizieren. Jede digitale Unterschrift wird automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen, um Mehrfacheinträge zu verhindern. Zudem werden Datenschutz und Stimmgeheimnis durch technische Massnahmen sichergestellt.
Die Botschaft und der Gesetzesentwurf zum IX. Nachtrag über Referendum und Initiative sind im Ratsinformationssystem des Kantons unter der Geschäftsnummer 22.25.01 abrufbar.
Text: pd